Nein! Das eigenständige Zerlegen des P8GR ist ausdrücklich untersagt! Selbst bei dem Versuch der eigenmächtigen Zerlegung des P8GR erlischt die Garantie, sowie Gewährleistung. Für Reparaturaufträge steht das Sachgebiet IuK zur Verfügung. Wer durch eine eigenmächtige Zerlegung des P8GR eine vorzeitige Löschung der Garantie und Gewährleistung verursacht, trägt die Kosten einer Neuanschaffung.
Für den Fall, dass ein P8GR tatsächlich defekt ist und repariert werden muss, stehen Ersatzgeräte für die direkte Ausgabe bereit!